Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1.  Der Zutritt auf das Veranstaltungsgelände ist nur Inhabern einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
      Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre haben haben nur Zutritt
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

2.   Das Betreten des Festival-Areals ist nur mit dem Festival-Bändchen und/oder einer gültigen Eintrittskarte bzw. Einlassstempel möglich.

3.   Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt aus wichtigem Grund zu verwehren.
In diesem Falle wird dem Gast der Ticketpreis, 
      ohne Berücksichtigung der Kauf-Nebenkosten,
erstattet.

4.   Eine Rückgabe der Eintrittskarte gegen Erstattung des Kaufpreises kann nur bei Ausfall der
Veranstaltung erfolgen.

5.   Waffen jeglicher Art haben auf dem Festival nichts zu suchen. Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern ist nicht zugelassen.

6.   Das Mitbringen von eigenen Nahrungsmitteln und Getränken auf das Festival-Areal ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für die
      Campingflächen außerhalb des Festival-Areals.

7.   Programmänderungen sind aus wichtigem Grund möglich. Der Veranstalter wird unverzüglich auf seiner Homepage Änderungen des 
      Programms bekannt geben.

8.   Der Veranstalter schließt eine Haftung für verloren gegangenes, beschädigtes oder entwendetes Eigentum der Gäste aus. 

9.   Jeder Besucher ist mit der Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, welches auf der Veranstaltung von Presse und 
      Veranstaltern, bzw. im Auftrage des Veranstalters, aufgenommen wird.
 Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit
      einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und
      verwertet werden dürfen.

      Das Filmen und Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. 
      Vom Veranstalter nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen von professionellen Fotografen und Journalisten ohne Akkreditierung dürfen nicht 
      veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlung müssen
wir u. U., auch im Interesse der auftretenden Künstler, rechtliche Schritte einleiten.

10.  Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

 Gerichtsstandort ist Hamburg